Voller Mutterschutz auch für Selbstständige

VonHagen Döhl

Voller Mutterschutz auch für Selbstständige

Selbstständige Frauen und Partnerinnen von Selbstständigen erhalten das Recht auf mindestens 14 Wochen Mutterschutzurlaub.

Damit haben Millionen Frauen Anrecht auf besseren sozialen Schutz. Ihnen steht damit der gleiche rechtliche Schutz zu, wie anderen erwerbstätigen Frauen auch. Die EU-Mitgliedstaaten einigten sich auf die Gesetzesinitiative der Kommission, der das Europäische Parlament am 18.05.2010 zugestimmt hatte. „Dies ist eine deutliche Verbesserung der Rechte der Selbstständigen und ihrer Partnerinnen und wird mehr Frauen zum Schritt in die Selbstständigkeit ermutigen“, erklärte Vizekommissionspräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.

Jede selbstständig arbeitende Frau, Ehe- oder Lebenspartnerin eines selbstständig Erwerbstätigen erhält damit Anspruch auf ausreichende Mutterschutzleistungen, um ihre Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen unterbrechen zu können. Ob der Mutterschaftsurlaub und die Mitgliedschaft in sozialen Versicherungssystemen auf verpflichtender oder freiwilliger Basis erfolgt, bleibt Sache der Mitgliedstaaten. Bislang sind nur 30% der Selbstständigen in Europa Frauen, die neue Richtlinie soll dies ändern. Mit ihr modernisiert die EU das seit 1986 bestehende Gesetz zum Sozialschutz für selbstständig Erwerbstätige.

Der Ministerrat wird die Richtlinie voraussichtlich am 24.06.2010 formal annehmen. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und erhalten im Bedarfsfall noch eine zweijährige Verlängerungsfrist.

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