Keine Beschlusskompetenz zur Verfügung des Verwalters über Gemeinschaftseigentum

VonHagen Döhl

Keine Beschlusskompetenz zur Verfügung des Verwalters über Gemeinschaftseigentum

Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben.
(OLG München, Beschluss vom 22.01.2010 – 34 Wx 125/09)

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