Urlaubsabgeltung

VonHagen Döhl

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub i.S.v. §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist. Sind – wie im vorliegenden Fall – für den über den Mindesturlaub hinausgehenden einzelvertraglichen Urlaubsanspruch keine besonderen Vereinbarungen getroffen, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch für den Gesamturlaub.
Bezüglich des „übergesetzlichen“ Urlaubs können die Vertragsparteien ebenso wie die Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende Regelungen treffen.
(BAG 22.10.2009 – 8 AZR 865/08)

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