Kein Weiterverkauf gebrauchter Software mittels Sicherungskopien

VonHagen Döhl

Kein Weiterverkauf gebrauchter Software mittels Sicherungskopien

Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms kann die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen. Ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers darf er allerdings keine Sicherungskopie des Programms weiterverkaufen, selbst wenn der körperliche Originaldatenträger der ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.10.2016 entschieden (Az.: C-166/15).

 

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