Kategorien-Archiv Baurecht

VonHagen Döhl

Mangel arglistig verschwiegen: Verjährung 10 Jahre nach Abnahme

Bei arglistigem Verschweigen eines Baumangels durch den Unternehmer (Auftragnehmer) verjährt der Anspruch des Bestellers (Auftraggebers) auf Ersatz von Mangelbeseitigungskosten nach §§ 634a Abs. 3, 195, 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 BGB spätestens 10 Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Für den Verjährungsbeginn kommt es auf das Erfordernis einer Nacherfüllungsfrist nicht an. So das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 24.01.2014.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.01.2014 – 4 U 149/13

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Auftraggeber nimmt Leistung des Auftragnehmers nicht ab: Nachunternehmer muss 1,2 Mio. Euro zahlen

Nimmt der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers aufgrund einer mangelhaften Nachunternehmerleistung nicht ab, hat der Nachunternehmer dem Auftragnehmer sämtliche über den (direkten) Mangel an der baulichen Anlage hinausgehenden Schäden (hier: Lager-, Wartungs- und Personalkosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro) zu ersetzen, wenn der Mangel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
OLG Frankfurt, Urteil vom 24.01.2012 – 5 U 76/02

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Tiefbauer muss sich über Versorgungsleitungen informieren

Ein Tiefbauer hat sich vor der Durchführung von Baggerarbeiten über die Existenz und den Verlauf von Versorgungsleitungen zu informieren. Für den Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gelten insoweit hohe Anforderungen. Das ist bei einer Baustelle, die außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände liegt, nach Ansicht des OLG Naumburg nicht der Fall. Die Sorgfaltsanforderungen richten sich dann nach den umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.
(OLG Naumburg, Urteil vom 08.04.2013 – 1 U 66/12)

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Besteller zahlt Bauabzugsteuer an das Finanzamt: Unternehmer muss Betrag erstatten

Zahlt der Besteller nach versehentlich vollständiger Zahlung des Werklohns an den Unternehmer die Bauabzugsteuer an das Finanzamt, trifft den Unternehmer eine aus dem Vertragsverhältnis resultierende Nebenpflicht, diesen Betrag an den Besteller zu erstatten. Der Unternehmer kann wegen seines nach § 48a Abs. 2 EStG gegebenen, fälligen Anspruchs auf ordnungsgemäße Abrechnung und damit auf Vorlage der unterschriebenen dritten Ausfertigung über den Steuerabzug bei Bauleistungen gegen einen solchen Erstattungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof am 26.09.2013 entschieden.
(BGH, Urteil vom 26.09.2013 – VII ZR 2/13)

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§ 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen

Es besteht keine Obliegenheit des Bestellers, dem Unternehmer ein für die Bauausführung auskömmliches Wetter zur Verfügung zu stellen. Der Besteller kommt deshalb nicht in Annahmeverzug, wenn der Unternehmer aufgrund unvorhergesehener Witterungsverhältnisse vorübergehend nicht leistungsfähig ist.
(OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013 – 11 U 36/12)

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Nachunternehmerleistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.

(BGH  Urteil vom 01.08.2013 Az. VII ZR 75/11)

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Schwarzgeldabrede: Handwerker erhält keine Vergütung!

Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen aus Leistungskondiktion verlangen, so das OLG Schleswig in seinem Urteil vom 16.08.2013.

OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 – 1 U 24/13

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Wer zu Verhandlungen geschickt wird, hat auch Vollmacht

Sendet der Auftraggeber einen mit dem Bauvorhaben befassten und sachkundigen Mitarbeiter zu Verhandlungen auf die Baustelle, darf dieser dem OLG München zufolge als bevollmächtigter Vertreter des Auftraggebers angesehen werden.

(OLG München, Urteil vom 24.05.2011 – 13 U 2760/10)

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Erhebliche Mengenüberschreitung: Auftragnehmer erhält (nur) die übliche Vergütung

Ein vereinbarter Einheitspreis kann sittenwidrig sein, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zur Gegenleistung steht. Dafür erforderlich ist sowohl ein objektiv auffälliges, wucherähnliches Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung als auch das Hinzutreten subjektiver Umstände, wie das Zutagetreten einer verwerflichen Gesinnung des Auftragnehmers. Gibt der Bieter in einer Position des Leistungsverzeichnisses einen außerordentlich überhöhten Einheitspreis an, besteht die widerlegbare Vermutung, dass er in dieser Position auf eine Mengenmehrung hofft und einen überhöhten Preis erzielen will. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn der Kalkulation des Einheitspreises ein lohnintensiver Handabbruch zu Grunde liegt, aufgrund der erheblichen Mengenmehrung dann aber eine Maschine eingesetzt werden kann. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Einheitspreise in einem solchen Fall nach § 2 Nr. 3 VOB/B angepasst werden. Kommt es zu einer exorbitanten Mengenüberschreitung (hier: um das 1386-fache), kann ausnahmsweise auf die Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage zurückgegriffen werden. In einem solchen Fall sind die über 110% der Vordersätze des Leistungsverzeichnisses hinausgehenden Mengen nach ortsüblichen Preisen zu vergüten. Das hat das OLG Dresden entschieden.

(OLG Dresden, Urteil vom 25.11.2011 – 1 U 571/10)

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Fehler im Leistungsverzeichnis darf der Bieter ausnutzen

Das Erkennen und Ausnutzen von Unstimmigkeiten im Leistungsverzeichnis unter entsprechender Berücksichtigung bei der Kalkulation ist zwar ein Wettbewerbsvorteil für den findigen Bieter. Diese Chance ist jedoch jedem Teilnehmer am Vergabeverfahren gleichermaßen eingeräumt und rechtfertigt nach Ansicht des OLG München nicht den Ausschluss des Bieters wegen Unzuverlässigkeit. Auch trifft den Bieter keine Verpflichtung, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, soweit sich eine solche Hinweispflicht nicht aus den Bewerbungsbedingungen ergibt.
(OLG München, Beschluss vom 04.04.2013 – Verg 4/13 )