Kategorien-Archiv Baurecht

VonHagen Döhl

Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden

Auch eine für nur einen einzigen (Architekten-)Vertrag vorformulierte Vertragsbedingung kann dem OLG Frankfurt zufolge einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden, wenn dem Architekten durch die betreffende Klausel das volle Kostenrisiko des Bauvorhabens auferlegt wird und der Auftraggeber bzw. sein Vertreter beim Vertragsschluss den Eindruck erweckt hat, bei dem von ihm vorgelegten Vertrag handle es sich um eine ausgewogene, für eine Vielzahl von Fällen anwendbare Musterregelung.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2012 – 24 U 150/12;
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 – VII ZR 312/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

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§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 ist unwirksam!

§ 6 Abs. 2 HOAI 2009 ist von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in Art. 10 §§ 1 und 2 MRVG nicht gedeckt und damit unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 24.04.2014 – VII ZR 164/13

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Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht verhandelbar

 Der Verwender vorformulierter Klauseln kann sich zur Darlegung eines Aushandelns nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht ausschließlich auf eine individualrechtliche Vereinbarung berufen, nach der über die Klauseln "ernsthaft und ausgiebig verhandelt wurde".*)
Mit dem Schutzzweck der §§ 305 ff BGB ist nicht zu vereinbaren, wenn Vertragsparteien unabhängig von den Voraussetzungen des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB die Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen individualrechtlich ausschließen.*)
BGH, Urteil vom 20.03.2014 – VII ZR 248/13

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Sicherheit nach § 648a BGB auch nach Kündigung

Die Neufassung des § 648a BGB gewährt dem Unternehmer einen einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung.
Dieser Anspruch besteht auch nach Kündigung – unabhängig davon, ob es sich um eine freie Kündigung oder um eine Kündigung aus wichtigem Grund handelt.
BGH, Urteil vom 06.03.2014 – VII ZR 349/12

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Gesetzte Frist abgelaufen: Darf der Auftragnehmer die Mängel noch beseitigen?

Nach Ablauf der gemäß § 637 Abs. 1 BGB gesetzten Nacherfüllungsfrist steht dem Auftraggeber das Recht zur Selbstvornahme zu. Der Auftragnehmer ist deshalb ohne Zustimmung des Auftraggebers gehindert, die Nachbesserung vorzunehmen. Nach Ablauf der Frist ist der Auftraggeber dem OLG Koblenz zufolge nicht verpflichtet, die vom Auftragnehmer angebotene Nachbesserung vornehmen zu lassen.
(OLG Koblenz, Beschluss vom 27.03.2014 – 3 U 944/13)

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Umkehr der Beweislast für Mängelursache in AGB unwirksam

Mit der Abnahme kehrt sich die Beweislast für behauptete Mängel um. Da sich die Darlegungs- und Beweislast auch auf die Ursächlichkeit der Leistungen des Auftragnehmers für einen Mangel erstreckt, obliegt es nach der Abnahme grundsätzlich dem Auftraggeber nachzuweisen, dass festgestellte Mängel (hier: überhöhter Trittschallpegel) auf solche Arbeiten zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer ausgeführt hat. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer auch für die Zeit nach der Abnahme die Darlegungs- und Beweislast für eine mangelfreie Leistung trägt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
(BGH, Beschluss vom 06.02.2014 – VII ZR 160/12)

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Kein optisch einheitliches Erscheinungsbild: Dielen mangelhaft

Werden Terrassendielen zwar alle mit dem vereinbarten Farbton (konkret: Palisander) geliefert, entstammen aber zwei verschiedenen Produktionschargen, so dass sie sich in der Helligkeit des Farbtons deutlich erkennbar unterscheiden und bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergeben, liegt trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel vor.
(OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2013 – 10 U 9/13)

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Bauherr haftet nicht für Sturz eines unzureichend abgesicherten Handwerkers

Das OLG Hamm hat im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens entschieden, dass ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet ist, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
(OLG Hamm 11 W 15/14)

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Mängelbeseitigung durch Abriss und Neubau nach 20-jähriger Nutzung!

Eine Mängelbeseitigung erfordert den Abriss und die Neuerrichtung des Hauses, wenn ansonsten die charakteristischen Eckverkämmungen eines Blockbohlenhauses verschwinden, eine Unterschreitung des Grenzabstands und eine Verkehrswertminderung zu befürchten sind. Wenn der Besteller ein objektiv berechtigtes Interesse an der ordnungsgemäßen Erfüllung hat, kann die Mängelbeseitigung nicht wegen der hohen Kosten verweigert werden. Das hat das OLG Frankfurt am 22.01.2014 entschieden.
(OLG Frankfurt, Urteil vom 22.01.2014 – 4 U 38/13)

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GU-Geschäftsführer haftet für nicht erfüllte Werklohnforderungen

GU-Geschäftsführer haftet für nicht erfüllte Werklohnforderungen
Nach dem OLG Dresden ist ein Generalunternehmer hinsichtlich der von seinem Auftraggeber erhaltenen Zahlungen ohne Weiteres als Baugeldempfänger anzusehen. Die Haftung eines Generalunternehmers wegen nicht erfüllter Werklohnforderungen setzt nicht voraus, dass bestimmte Zahlungen des Bauherrn gerade für die Leistungen eines bestimmten Baugeldgläubigers gedacht sind. Der Baugeldempfänger haftet vielmehr jedem einzelnen Baugläubiger mit dem gesamten Baugeldbetrag für dessen Bauforderungen.
OLG Dresden, Urteil vom 21.01.2014 – 5 U 1296/13