Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden

VonHagen Döhl

Individualvereinbarung kann der AGB-Kontrolle unterzogen werden

Auch eine für nur einen einzigen (Architekten-)Vertrag vorformulierte Vertragsbedingung kann dem OLG Frankfurt zufolge einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterzogen werden, wenn dem Architekten durch die betreffende Klausel das volle Kostenrisiko des Bauvorhabens auferlegt wird und der Auftraggeber bzw. sein Vertreter beim Vertragsschluss den Eindruck erweckt hat, bei dem von ihm vorgelegten Vertrag handle es sich um eine ausgewogene, für eine Vielzahl von Fällen anwendbare Musterregelung.
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.10.2012 – 24 U 150/12;
BGH, Beschluss vom 23.01.2014 – VII ZR 312/12 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

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