Tiefbauer muss sich über Versorgungsleitungen informieren

VonHagen Döhl

Tiefbauer muss sich über Versorgungsleitungen informieren

Ein Tiefbauer hat sich vor der Durchführung von Baggerarbeiten über die Existenz und den Verlauf von Versorgungsleitungen zu informieren. Für den Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gelten insoweit hohe Anforderungen. Das ist bei einer Baustelle, die außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände liegt, nach Ansicht des OLG Naumburg nicht der Fall. Die Sorgfaltsanforderungen richten sich dann nach den umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.
(OLG Naumburg, Urteil vom 08.04.2013 – 1 U 66/12)

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