Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass Meniskusschäden bei Fußballerspielern der obersten vier Spielklassen infolge der mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als Berufskrankheit anzuerkennen sind.
(Hessisches Landessozialgericht 13.11.2013 L 9 U 214/09)
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