Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

VonHagen Döhl

Ärztliches Attest für Kündigung des Fitnessstudiovertrags nicht ausreichend

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios dieses nicht bereits deshalb kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen.
AG Frankfurt | 31 C 2619/19

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