Besteller zahlt Bauabzugsteuer an das Finanzamt: Unternehmer muss Betrag erstatten

VonHagen Döhl

Besteller zahlt Bauabzugsteuer an das Finanzamt: Unternehmer muss Betrag erstatten

Zahlt der Besteller nach versehentlich vollständiger Zahlung des Werklohns an den Unternehmer die Bauabzugsteuer an das Finanzamt, trifft den Unternehmer eine aus dem Vertragsverhältnis resultierende Nebenpflicht, diesen Betrag an den Besteller zu erstatten. Der Unternehmer kann wegen seines nach § 48a Abs. 2 EStG gegebenen, fälligen Anspruchs auf ordnungsgemäße Abrechnung und damit auf Vorlage der unterschriebenen dritten Ausfertigung über den Steuerabzug bei Bauleistungen gegen einen solchen Erstattungsanspruch ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof am 26.09.2013 entschieden.
(BGH, Urteil vom 26.09.2013 – VII ZR 2/13)

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