Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.
(Quelle: BGH-Urteil vom 28.04.2004 – VIII ZR 177/03)
Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.
(Quelle: BGH-Urteil vom 28.04.2004 – VIII ZR 177/03)
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