Flächenabweichung

VonHagen Döhl

Flächenabweichung

Übersteigt die in einem Mieterhöhungsverlangen angegebene und der Berechnung zugrunde gelegte Wohnfläche die tatsächlichen Wohnfläche, so kann der Mieter unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung die Rückzahlung der in der Folgezeit aufgrund der fehlerhaften Berechnung überzahlten Miete verlangen, wenn die Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche mehr als 10 % beträgt (im Anschluss an Senatsurt. v. 24.03.2005 – VIII ZR 295/03).
(Quelle: BGH-Urteil vom 07.07.2004 – VIII ZR 192/03

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