Bei der Umlage des Verbrauchs unabhängigen Heizkostenanteils auf den Mieter unter Zugrundelegung der Gesamtwohn- oder Nutzfläche des Hauses entfallen die anteiligen Kosten für Flächen leer stehender Wohnungen auf den Vermieter.
(BGH, Urteil v. 21.1.2004 – VIII ZR 137/03)
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