Haftung des GmbH- Geschäftsführers (II) bei Geschäftsführung durch einen Dritten

VonHagen Döhl

Haftung des GmbH- Geschäftsführers (II) bei Geschäftsführung durch einen Dritten

Die Verantwortlichkeit eines allein vertretungsberechtigten Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus seiner nominellen Bestellung als Geschäftsführer, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt wird oder ausgeübt werden kann. Der GmbH- Geschäftsführer kann sich nicht damit entschuldigen, er sei von der Führung der Geschäfte fern gehalten worden und die Geschäfte seien tatsächlich von einem anderen geführt worden.
(FG Köln, Urteil v. 16.2.2000 – 6 K 6076/96)

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