Gewinn aus Veräußerung von Mitunternehmeranteilen gewerbesteuerpflichtig

VonHagen Döhl

Gewinn aus Veräußerung von Mitunternehmeranteilen gewerbesteuerpflichtig

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer, soweit der Veräußerer zugleich an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt ist. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. An ihrem Gesellschaftsvermögen und Gewinn war die V-GmbH beteiligt, die diese Beteiligung zum 01.01.1995 an die T-GmbH & Co. KG verkauft hat. Auch am Gesellschaftsvermögen und Gewinn der T-GmbH & Co. KG war die V-GmbH beteiligt, und zwar zu fünfzig Prozent. Den Veräußerungsgewinn behandelte das beklagte Finanzamt bei der Ermittlung der Gewerbesteuer zur Hälfte als laufenden Gewinn.
(BFH Urteil vom 15.06.2004; Az.: VIII R 7/01)

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