Das BAG hat entschieden, dass die Erbringung von Bereitschaftszeiten grundsätzlich eine mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeitsleistung ist.
(BAG 29.06.2016 5 AZR 716/15)
Das BAG hat entschieden, dass die Erbringung von Bereitschaftszeiten grundsätzlich eine mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeitsleistung ist.
(BAG 29.06.2016 5 AZR 716/15)
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