Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

VonHagen Döhl

Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

Das BAG hat entschieden, dass die Erbringung von Bereitschaftszeiten grundsätzlich eine mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeitsleistung ist.

(BAG 29.06.2016  5 AZR 716/15)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort