Gesamtschuldnerische Haftung der aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen für Verbindlichkeiten aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG

VonHagen Döhl

Gesamtschuldnerische Haftung der aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen für Verbindlichkeiten aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG

Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.
(BGH Beschluss vom 09.11.2005, Az: BLw 3/05)

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