Gehaltsabrechnung = Schuldanerkenntnis?

VonHagen Döhl

Gehaltsabrechnung = Schuldanerkenntnis?

Eine Gehaltsabrechnung stellt kein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar.Eine Gehaltsabrechnung beinhaltet grundsätzlich auch kein formlos wirksames deklaratorisches Schuldanerkenntnis, da sie nicht den Zweck verfolgt, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen.Einer Gehaltsabrechnung kommt nur dann ein weitergehender Erklärungswert im Sinne eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses zu, wenn dafür besondere Anhaltspunkte vorliegen.(LAG Rheinland-Pfalz, 9.10.2002 – 9 Sa 654/02).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort