Das ArbG Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage eines Autohausverkäufers wegen einer Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung abgewiesen.
(ArbG Düsseldorf 12.07.2016 15 Ca 1769/16)
Das ArbG Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage eines Autohausverkäufers wegen einer Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung abgewiesen.
(ArbG Düsseldorf 12.07.2016 15 Ca 1769/16)
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