Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers wegen Trunkenheitsfahrt bestätigt

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers wegen Trunkenheitsfahrt bestätigt

Das ArbG Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage eines Autohausverkäufers wegen einer Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung abgewiesen.
(ArbG Düsseldorf  12.07.2016  15 Ca 1769/16)

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