Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung

VonHagen Döhl

Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers ohne vorherige Abmahnung

Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers – Taxifahrers – ist auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer über den Taxinotruf die Polizei ruft mit der unzutreffenden Behauptung, er werde von seinem Arbeitgeber, der gerade in das Auto des Arbeitnehmers gestiegen ist, bedroht, nach Eintreffen der Polizei diese Behauptung wiederholt, so dass sein Arbeitgeber vorläufig festgenommen wird und im Anschluss daran über den Taxifunk unter Namensnennung seines Arbeitgebers sich brüstet, er habe „den Chef verhaften“ lassen.
(LAG Bremen, Entscheidung vom 17.7.2003 – 3 Sa 275/02)

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