Fehlende Kenntnis von der Geschwindigkeitsüberschreitung

VonHagen Döhl

Fehlende Kenntnis von der Geschwindigkeitsüberschreitung

Dem Betroffenen kann der Vorwurf einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung (§ 3 StVO) nicht gemacht werden, wenn die Sicht auf das die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnende Verkehrszeichen durch einen Sattelzug verstellt war.

(OLG Oldenburg Beschluss vom 13.06.2002 – 147/02-3)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort