Entwurf zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes

VonHagen Döhl

Entwurf zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes

Das Land Schleswig-Holstein hat einen Gesetztesentwurf zur Änderung des Erbschaftssteuergesetzes und des Bewertungsgesetztes vorgelegt, der die vom BFH geäußerten Zweifel an der verfassungskonformen Ausgestalltung der Erbschaftsbesteuerung ausräumen und zum 01.01.2005 in Kraft treten soll (verfügbar unter www.landesregierungschleswig-holstein.de).
Der Entwurf will durch eine marktorientierte Vermögensbewertung realitätsgerechte Bemessungsgrundlagen schaffen, den gängigen steuervermeidenden Rechtsgestaltungen die Grundlage entziehen, geziehlt kleine und mittlere Unternehmen freistellen und die nächsten Verwanten begünstigen.

Hinweis: Die geplanten Neuregelungen würden eine deutliche Verschärfung der Steuerbelastung bewirken. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber Änderungen des Erbschaftssteuerrechts noch vor der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen wird.

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