Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

VonHagen Döhl

Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

Der Beschluss über die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils ist nicht deshalb nichtig, weil die Gesellschafterversammlung nicht gleichzeitig Maßnahmen ergriffen hat, um ein Auseinanderfallen der Summe der Nennbeträge der nach der Einziehung verbleibenden Geschäftsanteile und dem Stammkapital der Gesellschaft zu verhindern.
(BGH Urteil vom  02.12.2014 Aktenzeichen:  II ZR 322/13)

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Hagen Döhl administrator

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