Das AG München hat entschieden, dass ein Mieter, dem seine Wohnung durch verbotene Eigenmacht des Vermieters entzogen worden ist, sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen darf.
(AG München 461 C 9942/17)
Das AG München hat entschieden, dass ein Mieter, dem seine Wohnung durch verbotene Eigenmacht des Vermieters entzogen worden ist, sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen darf.
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