Keine Bindung des Arbeitnehmers an eine unbillige Weisung des Arbeitsgebers

VonHagen Döhl

Keine Bindung des Arbeitnehmers an eine unbillige Weisung des Arbeitsgebers

An der Auffassung nach der sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechtes – sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam ist – nicht hinwegsetzen darf, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen muss, wird nicht mehr festgehalten (Insofern weicht das Gericht  vom BAG-Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 249/11 ab). Der Arbeitnehmer muss im Anwendungsbereich des § 106 Gewerbeordnung eine unbillige Ausübung des Weisungsrechtes durch den Arbeitgeber nicht befolgen, auch wenn keine dementsprechende rechtskräftige Entscheidung der Gerichte für Arbeitssachen vorliegt.

(BAG-Beschluss vom 14.09.2017 – 5 AS 7/17)

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