Doppelbelastung für BauherrenGrunderwerbssteuer wird geprüft

VonHagen Döhl

Doppelbelastung für BauherrenGrunderwerbssteuer wird geprüft

Bauherren, die ein unbebautes Grundstück erwerben und dieses anschließend bebauen lassen, müssen häufig sowohl auf das Grundstück als auch auf die Kosten des Hausbaus Grunderwerbsteuer zahlen. Derzeit prüft der Bundesfinanzhof, ob das rechtens ist. Bauherren sollten jetzt die richtigen Schritte einleiten.
Derzeit handhaben die Finanzämter die Grunderwerbssteuer unterschiedlich. Der Bundesfinanzhof soll Klarheit schaffen.

Derzeit handhaben die Finanzämter die Grunderwerbssteuer unterschiedlich. Der Bundesfinanzhof soll Klarheit schaffen.

Wer ein fertiges Haus kauft, zahlt für das Komplettpaket aus Grundstück und Immobilie Grunderwerbsteuer. Doch auch dann, wenn das Haus noch gar nicht steht, werden Bauherren mitunter für die Baukosten zur Kasse gebeten.
Möglicherweise zu Unrecht: Der Bundesfinanzhof prüft derzeit, ob die Praxis vieler Finanzämter rechtens ist, auch die Kosten des Hausbaus zu besteuern. Auch wenn die Entscheidung noch aussteht, können betroffene Bauherren jetzt schon ihre möglichen Steuererstattungsansprüche sichern.

In dem zu verhandelnden Fall hatte ein Ehepaar ein unbebautes Grundstück erworben und einige Wochen später mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über die Errichtung eines Doppelhauses abgeschlossen. Das Finanzamt erhob daraufhin die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Kaufpreis des unbebauten Grundstücks, sondern ging von einem einheitlichen Vertragswerk aus und unterwarf zusätzlich den Wert der Bauleistung der Grunderwerbssteuer. Nach erfolglosem Einspruch erhob das Ehepaar Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht und bekam Recht.

Den Kauf des Grundstücks und den späteren Abschluss des Bauerrichtungsvertrages werteten die Richter als zwei unterschiedliche Vorgänge. Die Verträge seien schließlich an verschiedenen Tagen in verschiedenen Urkunden und darüber hinaus auch von verschiedenen Vertragspartnern über verschiedene Leistungsgegenstände geschlossen worden. Daher falle Grunderwerbsteuer nur für den Grundstückserwerb an. Anders hätte der Fall gelegen, wenn Bau und Grundstück zusammen aus einer Hand erworben worden wären.

Nun muss der Finanzhof Klarheit schaffen. Bauherren sollten derweil, mit Hinweis auf das laufende Verfahren Einspruch gegen ihren Grunderwerbsteuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Geht das Verfahren positiv aus, muss die Steuer auch nicht gezahlt werden.

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