War der Erbe eines Genossenschaftsbauern nicht Mitglied der LPG, in der das eingebrachte Land bewirtschaftet wurde, wohl aber sein Ehepartner, so rückte dieser in die mitgliedschaftliche Stellung des Erblassers ein, wenn das Grundstück in der Bewirtschaftung der LPG verblieb.
(BGH, Beschl. v. 26. Oktober 1999 – BLw 58/98 – OLG Dresden
LG Oschatz) … die ganze Entscheidung im Wortlaut … hier
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