Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzung über Internetanschluss

VonHagen Döhl

Darlegungslast bei Urheberrechtsverletzung über Internetanschluss

Das AG München hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus unerlaubt Dateien geladen wurden, selbst Nachforschungen darüber anstellen muss, wer konkret der Täter gewesen ist und dies dem Gericht mitteilen – sonst haftet er selbst.
(AG München 3.07.2015   142 C 3977/15)

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