Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer

VonHagen Döhl

Darlegungs- und Beweislast bei Schadenersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer

Eine GmbH trifft im Rechtsstreit um Schadenersatzansprüche gegen ihrem Geschäftsführer gem. § 43 Abs. 2 GmbHG – entsprechend den Grundsätzen zu §§ 93 Abs. 2 AktG, 34 Abs. 2 GenG – die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, dass und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist, wobei ihr die Erleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen können. Hingegen hat der Geschäftsführer darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten gem. § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.
(BGH, Urteil v. 4.11.2002 – II ZR 224/00 – OLG Oldenburg, LG Osnabrück)

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