Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Abrisskündigung ein

VonHagen Döhl

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Abrisskündigung ein

Der Bundesrat hat am 10.02.2006 erneut einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts beim Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem der in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachte gleichlautende Entwurf der Diskontinuität unterfallen war. Mit dem Entwurf soll der neue Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das BGB aufgenommen werden. Der Vermieter soll seinem Mieter dann kündigen können, wenn das Wohngebäude überwiegend leer steht, die gemeindliche Planung dessen teilweise oder vollständige Beseitigung vorsieht und der Vermieter dem Mieter Wohnraum vergleichbarer Art, Größe und Ausstattung nachweisen kann.

Die bisher im BGB geregelten Fälle der Kündigung wegen eines berechtigten Interesses des Vermieters erfassen diese Konstellation nicht. Auf Grund der Leerstandssituation auf dem Wohnungsmarkt insbesondere in Ostdeutschland erleiden viele Wohnungsunternehmen zum Teil Existenz gefährdende Mietausfälle bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Auch städtebauliche Umstrukturierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Festlegung von Rückbaugebieten, werden erschwert. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss.

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