Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant, nach der Sommerpause dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Richter künftig erweiterte Möglichkeiten haben, ein Fahrverbot als Strafe zu verhängen.
Bislang ist das Fahrverbot nach § 44 StGB eine sogenannte Nebenstrafe. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll das Fahrverbot zur Hauptstrafe aufgewertet werden. Damit hätten die Gerichte künftig die Möglichkeit, das Fahrverbot nicht nur wie bisher neben, sondern auch anstatt einer Geld- oder Freiheitsstrafe als alleinige Strafe zu verhängen. Damit soll ein breiteres Handlungsspektrum für die zu verhängenden Fahrverbote entsprechend der Schwere der Tat verbunden werden. Die zeitliche Dauer des Fahrverbotes soll von bisher 3 auf dann bis zu 6 Monate ausgedehnt werden. Das Fahrverbot soll allerdings nur verhängt werden können, wenn ein Verkehrsbezug der Straftat zu erkennen ist (reine Verkehrsdelikte oder solche Delikte, bei denen das Fahrzeug als Tatmittel oder Werkzeug eingesetzt wurde).
(Quelle: NJW 32/2003)
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