BRAK und DAV für einheitliches Arbeitsvertragsrecht

VonHagen Döhl

BRAK und DAV für einheitliches Arbeitsvertragsrecht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben am 06.02.2007 grundsätzlich das von der Bertelsmann-Stiftung initiierte Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts gemäß dem Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes begrüßt. Das bisherige Fehlen einer derartigen Kodifikation stelle einen schwerwiegenden Mangel des deutschen Rechtssystems dar, der aus Sicht der Anwaltschaft gemäß Art. 30 des Einigungsvertrags vom 31.08.1990 «längst hätte behoben werden müssen».
Der jetzt von der Stiftung vorgelegte Entwurf könnte nach Ansicht der BRAK und des DAV angesichts seiner «Qualität und Ausgewogenheit binnen kurzer Zeit» in geltendes Recht umgesetzt werden. Voraussetzung sei lediglich ein entsprechender Wille der gesetzgebenden Organe. An die Adresse der Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber richteten BRAK und DAV den Appell, das Vorhaben weder als Angriff auf vorhandene «Besitzstände» noch als politisches Instrument zu deren Erweiterung zu verstehen. Es sei wichtig, dass Politik und Verbände gemeinsam an einem Strang zögen und sich kompromissbereit zeigten. Nur so könne den Arbeitnehmern und der Wirtschaft «endlich ein modernes, transparentes und verständliches Arbeitsrecht an die Hand gegeben werden».
Die unmittelbar Betroffenen dürften nicht länger auf ein zersplittertes, in viele Einzelgesetze verstreutes und nicht systematisch aufeinander abgestimmtes Normengeflecht verwiesen werden, so die Verbände. Dies sei eines führenden Wirtschafts- und Industriestandortes wie der Bundesrepublik unwürdig. Die Überwindung dieses Zustands bezeichneten BRAK und DAV als einen «sozial- und rechtspolitischen Fortschritt an sich, dem sich niemand, der auf diesem Gebiet Verantwortung trägt, verweigern sollte». Auch die Anwaltschaft werde das Vorhaben unterstützen und konstruktiv begleiten.

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