BGH: Keine verdeckte Online-Durchsuchung auf Computern

VonHagen Döhl

BGH: Keine verdeckte Online-Durchsuchung auf Computern

Verdeckte Online-Durchsuchungen sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes unzulässig. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass die StPO für eine solche heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde, keine Ermächtigungsgrundlage beinhaltet. Damit war die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss erfolglos, mit dem der Ermittlungsrichter des BGH den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte (Beschluss vom 31.01.2007, Az.: StB 18/06).

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