Hohe Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren haben zur Folge, dass ein Verein steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Wie das Bundesfinanzministerium jetzt mitgeteilt hat, sind Aufnahmegebühren bis zu 1.534 Euro unschädlich. Für die Berechnung der Gebühren sind ferner die Grundsätze des Bundesfinanzhofs zur Selbstlosigkeit (in DStR 2003, 2067) heranzuziehen (Schreiben vom 19.05.2005, Az.: IV C 4 – S 0171 – 66/05).
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