BGH: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Internetforums bei ehrverletzenden Äußerungen in «Meinungsforen»

VonHagen Döhl

BGH: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Internetforums bei ehrverletzenden Äußerungen in «Meinungsforen»

Wer ein Internetforum betreibt, kann auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden, die Dritte in das Forum eingestellt haben. Dies gelte auch dann, wenn dem durch die Äußerung Verletzten die Identität des Autors bekannt sei, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der Forumbetreiber bleibe dennoch verantwortlich. Auch die Tatsache, dass der ehrverletzende Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden sei, entlaste den Betreiber nicht (Urteil vom 27.03.2007, Az.: VI ZR 101/06).

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