Werkvertragsrecht: Zahlung auf Abschlagsrechnung als abstraktes Schuldanerkenntnis

VonHagen Döhl

Werkvertragsrecht: Zahlung auf Abschlagsrechnung als abstraktes Schuldanerkenntnis

Die auf seine Abschlagsrechnung hin erfolgte Zahlung darf ein Werkunternehmer als deklaratorisches Schuldanerkenntnis des Zahlenden mit dem Inhalt verstehen, dass er nicht nur Vertragspartner des Unternehmers sei, sondern zugleich auch anerkannt werde, dass ein Auftrag bestehe, der über die in der Abschlagsrechnung aufgeführte Werkleistung hinausgehe. Insoweit kann der Unternehmer dann aber nach Erteilung der Schlussrechnung sich nicht (mehr) darauf beschränken, die Erteilung des Auftrages pauschal zu bestreiten, sondern er muss vielmehr konkret darlegen, welche der einzelnen Positionen der Schlussrechnung, die er nicht bezahlen möchte, nicht in Auftrag gegeben worden sind und auf welche in der Abschlagsrechnung noch nicht erfasste Leistungen sich sein Gesamtauftrag bezogen hat.
(OLG Köln, Urteil v. 11.4.2006 – 22 U 204/05)

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