Eine Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen ist nicht durch den Betrag der erzielten Heizkostenersparnis begrenzt. Nach Modernisierungsarbeiten hatte ein Vermieter einer preisgebundenen Wohnung in Berlin die Miete deutlich angehoben. Die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden zugunsten des Vermieters (Urteil vom 03.03.2004, Az.:VIII ZR 149/03).
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