BGH: Autovermieter müssen Unfallgeschädigte auf mögliche Versicherungsprobleme bei der Wahl eines «Unfallersatztarifes» hinweisen

VonHagen Döhl

BGH: Autovermieter müssen Unfallgeschädigte auf mögliche Versicherungsprobleme bei der Wahl eines «Unfallersatztarifes» hinweisen

Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlichen Markt liegt, muss den Interessenten auf die Gefahr hinweisen, dass die Haftpflichtversicherung deshalb eventuell nicht den vollen Tarif erstatten wird. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt und damit einen langjährigen Streit in Rechtsprechung und Literatur geklärt (Urteil vom 28.06.2006, Az.: XII ZR 50/04).

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