Es kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nicht individuell vorschreiben, wann sie in Urlaub zu gehen haben. Doch kann er „Kraft Direktionsrecht“ Betriebsferien vorsehen (im Unternehmen mit Betriebsrat nur mit dessen Zustimmung). Hinter den damit begründeten betrieblichen Belangen müssen die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer – von Härtefällen abgesehen – zurückstehen.
(LAG Düsseldorf – 11 Sa 378/02).
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