Verlängerung der Insolvenzantragsfristen für Flutopfer

VonHagen Döhl

Verlängerung der Insolvenzantragsfristen für Flutopfer

Das Bundesjustizministerium hat die Unterbrechung der Insolvenzantragsfristen erneut verlängert. „Die Verlängerung bis zum 30.6.2003 eröffnete sanierungsfähigen Unternehmen die Chance, eine Insolvenz abzuwenden, die zu beantragen sie nach der allgemein geltenden insolvenzrechtlichen Regelungen verpflichtet wären“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Unterbrechnung der Antragsfristen wurde durch das Flutopfer-Solidaritätsgesetz ermöglicht. Die erneute Verlängerung der Fristen sei auf Bitten des Freistaates Sachsen erfolgt. In Sachsen sind nach Angaben der Landesregierung noch etwa 485 größere Unternehmen durch zu erwartende Hilfeleistungen sanierungsfähig.
(Quelle: NJW 16/2003)

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