Die Besetzung von so genannten Ein-Euro-Jobs unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.05.2006 (Az.: 5 A 11752/05.OVG) und gab damit der Stadt Mainz Recht, die ihren Personalrat weder bei der Schaffung noch bei der Besetzung entsprechender Jobs beteiligt hatte.
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