VG Neustadt: Bei Falschangaben zum Fahrer muss Pkw-Halter Fahrtenbuch führen

VonHagen Döhl

VG Neustadt: Bei Falschangaben zum Fahrer muss Pkw-Halter Fahrtenbuch führen

Hat der Halter eines Pkw falsche Angaben zur Person des Fahrers gemacht, liegt ein Verkehrsverstoß vor und die Straßenverkehrsbehörde kann den Autohalter zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt kürzlich in einem Eilverfahren. (Beschluss vom 15.05.2006, Az.: 3 L 677/06.NW)

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