Beleidigende Äußerungen über den Dienstherrn

VonHagen Döhl

Beleidigende Äußerungen über den Dienstherrn

Beleidigende Äußerungen über den Dienstherren im Internet können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung findet in diesem Fall seine Schranken in den Grundregeln des Arbeitsverhältnisses, insbesondere der Einhaltung des Betriebsfriedens.
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein v. 04. November 1998, 2 Sa 330/98, )

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