Bei Streit kann Wohnrecht in Rente umgewandelt werden

VonHagen Döhl

Bei Streit kann Wohnrecht in Rente umgewandelt werden

Bei heftigem Streit kann ein lebenslanges Wohnrecht in eine lebenslange Miete umgewandelt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe (Kreis Steinburg) hervor. Wenn dem Berechtigten wegen eines schwerwiegenden Zerwürfnisses die Nutzung des Wohnrechts nicht mehr zumutbar ist, habe er einen Anspruch auf Änderung der vertraglichen Beziehungen, heißt es in dem Urteil (Az. 6 O 96/00).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Frau vor 15 Jahren nach dem Tod ihres Mannes das fast abbezahlte Einfamilienhaus dem Sohn und der Schwiegertochter überschrieben. Im Gegenzug erhielt sie von den Kindern ein lebenslanges Wohnrecht im Obergeschoss des Hauses plus 100 Mark Rente. Nach 13 Jahren zog die Witwe im Sommer 1999 aus ihrer Wohnung aus – hauptsächlich «wegen des stark angespannten Verhältnisses». Sie verlangte von ihren Kindern anstelle des Wohnrechts eine monatliche Miete – insgesamt 400 Mark. Das Landgericht gab ihrer entsprechenden Klage statt.
«Das Verhalten der Beklagten macht es der Klägerin unzumutbar, sie weiterhin auf ihr Wohnrecht zu verweisen», entschied das Landgericht. Die Umwandlung des Wohnrechts in eine Rentenzahlung sei ihnen zuzumuten. Sie hätten das Häuschen fast belastungsfrei übernommen, so dass ihnen entsprechende Wohnkosten nicht entstehen. «Letztlich können sie die Rentenbetrag durch Vermietung der Wohnung erwirtschaften», heißt es in dem Urteil des Landgerichts.
LG Itzehoe (Az. 6 O 96/00).

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