BAG: Teilzeitbeschäftigter hat Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

VonHagen Döhl

BAG: Teilzeitbeschäftigter hat Anspruch auf Verlängerung seiner Arbeitszeit

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit angezeigt hat, ist nach § 9 TzBfG bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und gab der Revision eines bisher in Teilzeit (20 Stunden) beschäftigten Disponenten statt, der auf Vollzeit (36 Stunden) aufstocken wollte. Sein Arbeitgeber verweigerte ihm das, weil er vorhatte, die ausgeschriebenen Stellen mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich «tariffrei» zu gestalten (Urteil vom 08.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06).

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