Bundesregierung beschließt neues Familienprozessrecht

VonHagen Döhl

Bundesregierung beschließt neues Familienprozessrecht

Das familiengerichtliche Verfahren und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden künftig vom Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Die Gerichtskosten dieser Verfahren bestimmen sich nach dem neuen Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen, wie die Bundesregierung am 09.05.2007 mitteilte. Die neuen Gesetze sollen für mehr Systematik und Geschlossenheit im Bereich des familiengerichtlichen Verfahrens und der freiwilligen Gerichtsbarkeit führen. Bisher fanden in familiengerichtlichen Verfahren verschiedene Verfahrensordnungen nebeneinander Anwendung, nämlich die ZPO, das FGG, die Hausratsverordnung und weitere Nebengesetze.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort