Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

VonHagen Döhl

Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

Gerichtsvollzieher sollen nach dem Willen der Länder künftig nicht mehr als Beamte, sondern als beliehene Private tätig werden. Die Länderkammer brachte am 11.05.2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich unterdessen gegen diese Pläne aus.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gerichtsvollzieher künftig kein festes Gehalt vom Staat mehr beziehen, sondern die eingenommenen Entgelte vollständig behalten können. Die Länder versprechen sich davon neue Leistungsanreize und eine Steigerung der Effizienz des Gerichtsvollzieherwesens. Darüber hinaus zielen die Pläne des Bundesrates auf eine Ausweitung des Wettbewerbs. So sollen Gläubiger innerhalb eines Landgerichtsbezirks frei wählen können, welchen Gerichtsvollzieher sie mit der Vollstreckung beauftragen.
Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) erklärte am 11.05.2007, eine schnelle Zwangsvollstreckung sei ein wesentlicher Standortfaktor und stärke die Wirtschaft. Die Arbeit der Gerichtsvollzieher werde künftig in weitaus größerem Umfang als bisher flexibel an den Bedürfnissen des Marktes orientiert sein. Auch der Staat profitiere von der Privatisierung, weil die Kosten für die Besoldung der Gerichtsvollzieher entfielen.
Hingegen kritisierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die Pläne der Länder bedeuteten für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent. Sie sehe die Gefahr, dass manche Gläubiger, die schließlich die Kosten vorstrecken müssten, bei kleineren Beträgen von einer Vollstreckung abgeschreckt würden.
Die Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen könne die Grundrechte der Bürger in erheblichem Maße betreffen, so die Ministerin weiter. Solche Befugnisse seien mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollte. Zypries plädierte daher für eine Verbesserung des bestehenden Systems, etwa durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, die mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen könnten, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe werde in Kürze einen Reformvorschlag für die Sachaufklärung, also die Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners, vorlegen.

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