Einzelvertragliche Ausschlussfrist, zweistufig (schriftliche Geltendmachung und Klage), Unwirksamkeit der zweiten Stufe

VonHagen Döhl

Einzelvertragliche Ausschlussfrist, zweistufig (schriftliche Geltendmachung und Klage), Unwirksamkeit der zweiten Stufe

Einzelvertragliche Ausschlussfrist, zweistufig (schriftliche Geltendmachung und Klage), Unwirksamkeit der zweiten Stufe Ist einzelvertraglich vereinbart, dass die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden (1. Stufe), und sie nach Ablehnung oder Nichterklärung nicht innerhalb eines Monats gerichtlich geltend gemacht werden (2. Stufe), berührt die Unwirksamkeit der zweiten Stufe der Ausschlussklausel nicht die Wirksamkeit der ersten Stufe.
LAG Köln – 16.01.2007 9 Sa 1011/06

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