Weitergabe von Einwohnerdaten über das Internet

VonHagen Döhl

Weitergabe von Einwohnerdaten über das Internet

Der Freistaat Sachsen hat die Einrichtung eines Kommunalen Kernmelderegisters beschlossen. Dieses soll, basierend auf den Einwohnerdaten der einzelnen Gemeinden und Städte, zum 01.10.2007 seinen Betrieb aufnehmen. Aufgabe des Kommunalen Kernmelderegisters wird u.a. die Auskunftserteilung über das Internet an Behörden und private Personen sein.
Die Einwohnermeldeämter und das Kommunale Kernmelderegister dürfen nach dem Sächsischen Meldegesetz Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften einzelner bestimmter Personen erteilen (sogenannte einfache Melderegisterauskunft). Diese Auskünfte dürfen auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden.
Eine Auskunftserteilung über das Internet darf nicht erfolgen, soweit
der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat bzw. eine
Auskunftssperre besteht.

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Hagen Döhl administrator

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